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Unsere Aufgabe

Die Absicherung von betrieblichen oder privaten Risiken wird aus Sicht des Versicherungsnehmers zwar als notwendig erkannt, vielfach aber aus Zeit- oder Kostengründen auf einen späteren, meist unbestimmten Zeitpunkt  verschoben.
Vorsorge treffen kann man aber nur für die Zukunft,
nie nachträglich!
Der klassische Fehler

Geht es dann um den Abschluß eines Versicherungsvertrages, ist die zu zahlende Prämie für den Kunden häufig Hauptkriterium, nicht aber der Umfang des Versicherungsschutzes.

Im Schadenfall spielen aber nur die auf das jeweilige persönliche und/oder betriebliche  Risiko zugeschnittenen, individuell vereinbarten Versicherungsvertragskonzepte und Lösungen die einzig entscheidende Rolle. Welche Prämie gezahlt worden ist, interessiert dann nicht.
Wir bieten Ihnen eine spezifische Lösung

Nur eine solche individuell auf das jeweilige Risiko zugeschnittene Lösung kann und wird im größeren Schadenfall die Existenz sichern.

Mit einem bedeutenden Urteil vom 14.06.2007 Az.: III ZR 269/06 hat der Bundesgerichtshof den Grundsatz bestätigt, dass Versicherungsmakler nach den „best advice“ Grundsätzen haften.
Das bedeutet, wir als Versicherungsmakler schulden Ihnen als Versicherungsnehmer (im Gegensatz zu den Ausschließlichkeitsvertretern der Versicherungsgesellschaften) den „besten Rat“.

Wir als Versicherungsmakler haben als Vertrauter und Berater unserer Versicherungsnehmers individuellen optimalen Versicherungsschutz zu besorgen und auf bestehende Risiken hinzuweisen.