Berufliche Versicherungen
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Insbesondere für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status die oder der Betroffene zuvor besaß. Die Person muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn die oder der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann.
Aus unserer Sicht ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung daher ein unerlässliches Instrument, um diese Lücke zu schließen. Denn die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel schon dann eine Rente, wenn die oder der Versicherte zu mindestens 50% seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.
Lassen Sie sich hierzu und zu weiteren Absicherungsmöglichkeiten von uns beraten.