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Persönlich beraten.
Professionell versichert.

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus. 

Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.

Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.

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27.02.2023

Inflation frisst Versicherungssumme

Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland, sowie der anhaltenden Materialknappheit und Lieferproblemen bei verschiedensten Produkten – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung kann sich leider negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ist eine starre Versicherungssumme vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausreichend ist. Betrachten wir dies am Beispiel einer Inhaltsversicherung. Hier wird die Versicherungssumme durch die Neuwerte der Betriebseinrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. So ermittelte man bei unserem fiktiven Vertrag eine nötige Summe von 100.000 Euro. Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büroelektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 bei 135.000 Euro liegt. Die nötige Versicherungssumme wurde also um 35.000 Euro zu niedrig gewählt. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird daher auch der entstandene Schaden gekürzt. Dies auch dann, wenn der Schaden unter den vereinbarten 100.000 Euro liegt. Der Versicherer hat das Recht, die Entschädigung zu quoteln, also auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen den beiden Summen besteht, da ja der Gesamtwert versichert werden müsste. In unserem Beispiel würde die Firma also immer auf einem guten Viertel eines Schadens sitzenbleiben. Bei besseren Tarifen wie z. B. unseren speziellen Deckungskonzepten würde immerhin bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll geleistet werden. Bei einem Totalschaden blieben aber dennoch die fehlenden 35.000 Euro selbst zu stemmen. Von der beschriebenen Problematik sind neben der Inhaltsversicherung auch die Elektronik- und die Maschinenversicherung betroffen. Damit Ihre Verträge weiterhin in vollem Umfang den Schutz bieten, den Sie zurecht auch von ihnen erwarten, empfehlen wir dringend zu überprüfen, ob die momentane Preissituation eine Erhöhung der Versicherungssumme nötig macht. Ist das der Fall – und das kann bei alten Verträgen schon durch die normale Preisanpassung der vergangenen Jahre geschehen – sorgt nur eine Anpassung der Summe dafür, alles wieder ins rechte Lot zu rücken. Nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf die leichte Schulter. Gerade in unruhigen Zeiten sollte man sich auf seine Versicherung verlassen können – das setzt aber auch Ihr Mitwirken als Vertragspartner voraus. Bitte kommen Sie auf uns zu, falls Sie höheren Summenbedarf erkennen. Wir kümmern uns gerne um alles weitere. Für Ihre Fragen sind wir immer sehr gerne da!

27.02.2023

Der frühe Vogel bucht den Urlaub...

Sehr viele Familien buchen bereits in den nächsten Wochen ihren Jahresurlaub. Bei aller Vorfreude sollte man nicht vergessen, sich auch um die notwendigen Reiseversicherungen zu kümmern. Hier sehen wir die Auslandskrankenversicherung als absolut unverzichtbar an. Grundsätzlich kommt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen bilateraler Sozialversicherungsabkommen für Behandlungskosten im Ausland (zumindest in den meisten Ländern der Welt) auf – allerdings eben nur in dem Rahmen, in dem die Kosten auch in Deutschland angefallen wären. Auch private Krankenversicherungen bieten in der Regel einen grundsätzlichen Auslandsschutz. Auch hier gibt es eine Begrenzung der Erstattung, die sich an der deutschen Gebührenordnung für Ärzte ausrichtet. Wie Ihr Arzt im Ausland abrechnet, ist natürlich abhängig von Art der Erkrankung und vom Umfang der Behandlung – nur, dass er sich dabei nicht an eine deutsche Gebührenordnung halten wird, davon dürfen Sie ausgehen. So kann selbst eine Notfallbehandlung im Nachbarland zu großen Kosten führen, die Sie letztlich selbst tragen müssen. Ist die Transportfähigkeit zurück nach Deutschland bei schwerer Erkrankung oder Unfall zudem nicht gegeben, kann es zum finanziellen Super-GAU kommen. Bei vielen „Billigangeboten“ am Markt endet die Leistungspflicht mit Ablauf der sechsten Woche im Ausland – egal, ob Ihre Behandlung dann abgeschlossen ist oder nicht. Die häufig lange Zeit, die zwischen Buchung und Reiseantritt liegt, birgt ein hohes Potenzial an unvorhergesehenen Zwischenfällen in sich, die dafür sorgen können, dass die Urlaubsreise nicht angetreten werden kann, bzw. man vorzeitig wieder zurück nach Hause muss. Erkrankungen eines Reiseteilnehmers, Tod eines nahen Angehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes, Schwangerschaft… – in diesen und vielen weiteren Gründen springt die Reiserücktritts- bzw. Reiseabbruchversicherung ein und übernimmt die anfallenden Rücktrittskosten. Je teurer die Reise, desto nötiger ist dieser Schutz auch. Gerne unterbreiten wir Ihnen hier konkrete Angebote. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

27.02.2023

Tierarztrechnungen werden steigen

Seit Ende November 2022 greift die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Die Positionen dieser verbindlichen Abrechnungsgrundlage wurden damit zum ersten mal seit fünf Jahren angepasst. Zusätzlich zur allgemeinen Preissteigerung bei gefühlt allem, ist es sicher auch dieser relativ lange Zeitraum, der seit der letzten Anpassung verging, der zu Erhöhungen führte, die auf der nächsten Tierarztrechnung überraschen könnten. Teilweise wurden Abrechnungspositionen um bis zu 100 % teurer. Für die wenigsten Haustierhalter lässt sich eine simple Kosten-Nutzen-Gleichung aufstellen, wenn es um ihre Tiere geht. Ist der Staubsauger oder die Waschmaschine kaputt, kann man leicht überschlagen, ob sich eine Reparatur lohnt. Bei einem Tier ist das ganz anders. Lässt man sich auf einen Hund oder eine Katze ein, dann ist das eine Verbindung für viele Jahre. Viele Jahre, in denen man die Verantwortung für einen haarigen Mitbewohner übernimmt, der lebt, fühlt und eine individuelle Persönlichkeit besitzt. Oft betrachtet man sie als Familienmitglieder und für die will man doch nur das Beste, oder? Natürlich bleibt es über die Zeit mitunter nicht aus, dass Hund oder Katze auch mit so mancher Krankheit zu kämpfen haben. Gerade teure Rassetiere leiden oft an vererbten, typischen Krankheitsbildern, die früher oder später auftreten können. Beispiele hierfür sind Hüftschäden bei Dackeln oder Probleme mit der Atmung bei Perserkatzen. Aber auch sonstige Krankheiten und Unfälle machen oft den Besuch beim Tierarzt notwendig. Die Kosten summieren sich natürlich – und braucht es eine Operation, wird es richtig teuer. Gerade jetzt mit der neuen Gebührenordnung. Bereits seit Jahren gibt es vollwertige Tierkrankenversicherungen, die für die laufenden Behandlungskosten aufkommen (in der Regel mit einer prozentualen Selbstbeteiligung). Hochwertige Tarife kommen zumindest anteilig auch für Impfungen oder auch eine Kastration auf. Auch weitere Leistungen und Serviceangebote (z. B. Reiseservice) sind erhältlich. Da bereits eine einzige Operation Kosten im Gegenwert mehrerer Jahresbeiträge erreichen kann, war der Abschluss einer Tierkrankenversicherung wohl nie sinnvoller als heute. Es spielt im Grunde keine Rolle, ob Ihr Vierbeiner bereits ein Weilchen Teil Ihres Lebens ist oder Sie sich noch in der Planungsphase befinden, diesen Schritt zu gehen. Wir sind der Ansicht, dass nicht nur ans Tier, sondern immer auch an dessen Krankenversorgung gedacht werden sollte. Das ist Teil der Verantwortung, die man für dieses Lebewesen übernimmt. Eine Tierkrankenversicherung kann dafür die Lösung sein. Lassen Sie uns doch gemeinsam ausloten, welche Möglichkeiten der Versicherungsmarkt für Ihren Liebling bieten kann. Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz in Fällen wie dem vorgenannten oder ähnlichen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.