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Persönlich beraten.
Professionell versichert.

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus. 

Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.

Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.

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15.02.2022

Unterversicherung in der gewerblichen Sachversicherung

In der gewerblichen Sachversicherung (z. B. Inhalts- oder Gebäudeversicherung) ist die vereinbarte Versicherungssumme Dreh- und Angelpunkt der Erstattung im Schadenfall. Sie muss ausreichend hoch ausfallen, um im Falle eines Totalschadens beispielsweise alles an Inventar abzudecken, was vorhanden ist.

Mit der Entschädigungszahlung soll grundsätzlich eine komplette Neuanschaffung möglich sein, sonst bleiben Sie auf einem Teil der tatsächlich anfallenden Kosten sitzen. Bei kleineren Schäden wirkt sich die Höhe der Versicherungssumme auch dann aus, wenn die vereinbarte Versicherungssumme noch nicht „erreicht“ wurde. Haben Sie beispielsweise einen echten Gesamtwert von 100.000 Euro, versichern aber nur 75.000 Euro, wird dieses Verhältnis der Unterversicherung auch auf einen Schaden übertragen. Da Sie nur 75 % versichert haben, werden bei einem Schaden von 10.000 Euro auch nur 7.500 Euro erstattet. Wer bewusst so verfährt, spielt mit dem Feuer!

Aber auch ohne Absicht kann es schnell zu einer Unterversicherung kommen: die Neuanschaffung einer weiteren Maschine, die Lagerung von georderten Produkten bis zur Abholung oder ein außerordentlicher Einkauf von Vorräten zur Ausnutzung von Sonderrabatten - so kann eine ehemals vereinbarte Versicherungssumme leicht überschritten werden. An eine Nachmeldung denkt man hier nicht immer gleich. Einzelne Versicherer verzichten (zumindest in bestimmten Grenzen) auf die Anrechnung einer Unterversicherung. Dann steht wenigstens die vereinbarte Summe im Schadenfall zur Verfügung.

Wir prüfen gerne für Sie, welche Möglichkeiten es für Ihre Firma gibt, diesen Risikofaktor abzumildern.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu einem dieser Themen wünschen!

10.12.2021

Sichern Sie Ihre Umsätze

Ganz ohne Spuren ging die Pandemie an der Wirtschaft nicht vorbei. Nicht jede Firma verkraftete die Auswirkungen, die regional und global (Stichwort Lieferketten) zu verzeichnen waren, gleichermaßen gut. Entsprechend sind auch alte Kundenbeziehungen nicht mehr ganz so sicher, wie man sie noch vor zwei Jahren eingeschätzt hätte. Dazu kommt anhaltende Materialknappheit in vielen Bereichen, wie etwa bei Halbleitern, Holz und anderen Baustoffen. Das sorgt für ungeplant hohe Kostenbelastungen oder bremst die Produktivität aus. Wer nicht vernünftig zu eigentlich kalkulierten Rahmenbedingungen arbeiten kann, ist leider auch ein potenzieller Wackelkandidat, was die Zuverlässigkeit bei Zahlungen angeht. Das ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko für jedes Unternehmen, das andere Firmen beliefert.

Mit einer Warenkreditversicherung können Sie das wirtschaftliche Risiko Ihres Unternehmens infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen absichern. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist. Neben der Übernahme Ihrer Forderung, wenn es nötig ist, bietet so ein Vertrag auch eine Reihe von Zusatzleistungen. Dazu zählen beispielsweise die Kreditprüfung (Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung), eine Rechtsschutzfunktion in Form der Übernahme von Kosten, wenn ein Fall vor Gericht geht, (auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts.) oder auch ein Forderungsmanagement. Eine Warenkreditversicherung stabilisiert die Planbarkeit Ihrer Einnahmen und macht Ihr Unternehmen unabhängiger vom wirtschaftlichen Erfolg Dritter. 

 

06.12.2021

Behördliche Sicherheitsvorschriften

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gesetze und Bestimmungen regeln unser aller Miteinander und grundsätzlich ist das auch eine sehr gute Sache. Deutschland hat sich im Laufe der Zeit allerdings zu einem der Länder mit den meisten Bestimmungen überhaupt entwickelt. Nicht einmal jeder Behördenbedienstete kennt jede existierende Sicherheitsvorschrift – wie soll sich der „Otto Normalbürger“ da stets korrekt verhalten? Kennen Sie die Garagenverordnung Ihres Bundeslands? Die BGV A3-Prüfung? Die Details Ihrer Landesbrandvorschriften? Nur wenige werden nun heftig nickend ein überzeugtes „Jawohl!“ von sich geben können.


Verständlicherweise setzen Versicherer ein regelkonformes Verhalten für die Leistung im Schadenfall voraus. Verletzen Sie also eine gesetzliche Vorschrift, so kann sich daraus für den Versicherer das Recht zur Kürzung der Schadenszahlung ergeben – im Extrem sogar bis auf 0 % des Schadens. Benutzen wir zur Veranschaulichung die Regel einer Garagenverordnung: Diese besagt, dass in Kleingaragen bis 100 m² außerhalb von Fahrzeugen max. 200 Liter Diesel bzw. 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden dürfen. Kommt es nun durch einen Kurzschluss in einer Leitung zu einem Brand, der durch die eingelagerten 20 Liter Benzin beschleunigt wird, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Greift das Feuer auf das Betriebsgebäude über und die Entschädigung wird nur um 50 % gekürzt, haben Sie schnell einen sechsstelligen Betrag, den Sie selbst aufbringen müssen. Die Rechtsprechung der Vergangenheit bestätigt solches Vorgehen in ihren Entscheidungen.


Die Gefahr, aus reiner Unkenntnis einer Bestimmung, Einschnitte hinnehmen zu müssen, kann zwar nicht für jeden Fall aus der Welt geschafft werden – minimiert werden kann sie aber sehr wohl. Einige Deckungskonzepte, die speziell für Versicherungsmakler aufgelegt wurden, nehmen sich unter anderem auch diesem Thema an. Hier wird der vielleicht beste Schutz für Ihr betriebliches Hab und Gut geboten, der am Markt zu finden ist. Qualität, die Ihnen Ärger erspart. Qualität, die Ihnen Sicherheit bietet. Gehen Sie kein Risiko ein.


Deshalb darf der Versicherer „quoteln“: Unter „quoteln“ versteht man die Kürzung einer Schadenersatzleistung in dem Verhältnis, in dem einem Kunden eine Mitschuld, Pflichtverletzung etc. angerechnet werden kann.
Das Recht zur Quotelung im Leistungsfall, sofern eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, ergibt sich aus § 28 des Versicherungsvertragsgesetzes in seiner aktuellen Fassung. Diese Neuregelung stellt bereits eine Besserstellung des Kunden dar.
Quoteln darf der Versicherer auch dann, wenn z. B. ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde oder vereinbarte Sicherungen (z. B. Alarmanlage, Safe...) nicht vorhanden sind oder nicht (richtig) genutzt werden (z. B. vergessen, die Alarmanlage einzuschalten).
Der Grad der Quotelung ist seit der Neuregelung 2008 regelmäßig Gegenstand der Rechtsprechung und damit immer ein enormes Risiko für den Betroffenen.

Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen! Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.