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Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.

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27.10.2022

Geburt eines Kindes Teil 1

Ein Kind macht ein Haus glücklicher, den Alltag interessanter, die Liebe stärker, die Nächte kürzer und die Tage länger. Die Geburt des eigenen Kindes gehört zu den wohl schönsten Momenten im Leben. Wer denkt da schon sofort an eine optimale Absicherung? Doch besonders für die Kleinsten muss entsprechend vorgesorgt werden. Kinder bedenken mögliche Gefahren bei ihrem Handeln meist nicht. Da kann viel passieren. Wer kommt für die Kosten auf? Und wie steht es um die grundsätzliche finanzielle Zukunft eines Kindes? Bei der Absicherung von Kindern sind einige Punkte zu beachten. Auch die eigene Absicherung darf nicht zu kurz kommen, damit Sie Ihrem Kind jederzeit den Rücken stärken können. 

WICHTIGE ABSICHERUNGEN FÜR IHR KIND

KRANKEN- UND PFLEGESCHUTZ

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder über ihre Eltern meistens in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert. Anfallende Behandlungskosten sind im Rahmen des Leistungskatalogs der Krankenkassen also gedeckt. Auch Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen einem Kind zu. In beiden Bereichen bestehen aber natürlich auch große Versorgungslücken, die man mit Ergänzungsschutz schließen kann. Bei Krankheit möchten Sie Ihr Kind sicher bestens versorgt wissen – ohne kassenspezifische Einschränkungen, Selbstbehalte oder Finanzierungsängste bei fehlender Kostenübernahme. Damit auch gesetzlich versicherte Kinder die Vorzüge eines „Privatpatienten“ voll ausschöpfen können, empfiehlt sich der Abschluss von passenden Krankenzusatzversicherungen. Private Krankenzusatzversicherungen sind für Kinder besonders günstig, da sie noch jung und in der Regel gesund sind. Einem Kind einen leistungsstarken Ergänzungsschutz zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bieten, ist also nicht mit hohen Kosten verbunden. So kostet ein stationärer Tarif, der eine Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer, die Unterbringung eines begleitenden Elternteils und auch die Honorarvereinbarung eines Spezialisten übernimmt, für ein Kind kaum 5 Euro im Monat. Das Hauptaugenmerk bei der Ergänzung für den Krankheitsfall sollte auf den Bereichen liegen, in denen hohe Kosten schlummern und für Familien zu einer echten Belastung werden können. Neben dem bereits genannten stationären Bereich können auch Pflegekosten ein großes Problem werden. Auch hier fallen für die umfangreiche Absicherung eines Kindes nur geringe Beiträge an. Hat man diese Problembereiche abgedeckt, kann man sich immer noch Gedanken über Brille, Heilpraktiker, Kieferorthopädie und ähnliches machen. Die Kosten, die hier anfallen, sind zwar unschön – aber immerhin nicht existenzbedrohlich. Sind beide Eltern privat versichert, dann haben sie keinen Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung und müssen ihr Kind gegen einen zusätzlichen Kostenbeitrag entweder privat krankenversichern oder freiwilig gesetzlich pflichtversichern. Ist dagegen nur ein Elternteil privat krankenversichert, kommt es auf die Höhe des Einkommens des Hauptverdieners an, ob eine Aufnahme in die kostenlose gesetzliche Familienversicherung des anderen Elternteils erfolgen kann. Zudem gelten bestimmte Einkommensgrenzen für den Gesamthaushalt, die darüber entscheiden, ob die günstige Familienversicherung genutzt werden kann. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlicher. Privat Krankenversicherte können ihre Kinder per Meldung in dem Umfang versichern, den sie für sich selbst gewählt haben. Die Beiträge für Kinder und Jugendliche sind auch hier besonders günstig kalkuliert, weil noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Zudem sind die Beiträge für die private Kranken- und Pflegeversicherung Ihres Kindes im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes steuerlich abzugsfähig.

UNFALLBEDINGTE INVALIDITÄT

Kinder stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings nur im Kindergarten, der Schule und auf dem direkten Weg hin und zurück. In Kinderhorten, Krippen und Krabbelgruppen kann ebenfalls bereits Schutz geboten sein – allerdings nur, wenn diese Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht stehen. Seit vielen Jahren liefert die Unfallstatistik das Ergebnis, dass der Großteil aller Unfälle daheim passiert. Über die Hälfte davon erleiden Kinder unter fünf Jahren. Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist bescheiden. Erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % wird hier eine sehr kleine Rente geleistet. So erhielt ein Grundschüler nach einem schweren Unfall, der dazu führte, dass er wohl nie ein eigenes Einkommen erzielen kann, nur knapp 180 Euro Monatsrente. Um eine vernünftige Absicherung für ein Kind zu schaffen, können Eltern eine private Unfallversicherung abschließen. Solch ein Vertrag kann dann einen echten Einkommensersatz liefern. Auch für eine ausreichend hohe Kapitalleistung für die übers Leben anfallenden Umbaukosten und andere finanzielle Folgen eines Unfalls kann auf diesem Weg gesorgt werden. Je nach Grad und Schwere einer unfallbedingten Invalidität fallen Kosten an. Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, die in gewissem Rahmen auch für Dinge wie einen Rollstuhl, Prothesen etc. aufkommt. Möchte man seinem Kind hier allerdings bessere Qualität bieten, um dessen Leben angenehmer zu gestalten, muss man für diese Kosten selbst aufkommen. Beispielhaft sei hier eine moderne Handprothese genannt, die auf Restnervenimpulse reagiert, die seitens der Kasse bestenfalls bezuschusst werden würde. Auch hier fallen die Beiträge für Kinder sehr niedrig aus. Schwerpunkt in den möglichen Leistungsbereichen muss in jedem Fall auf die Invaliditätsleistung gelegt werden, wobei die Grundsumme nicht zu niedrig ausfallen sollte. Eine progressive Steigerung der Entschädigungsleistung ist ebenfalls empfehlenswert, da zu erwartende Kosten mit dem Grad der Invalidität steigen. Auch auf eine Erstattung kosmetischer Operationen kann geachtet werden, damit das Maximum getan werden kann, einem Kind z. B. nach einer starken Verbrennung im Gesicht das Leben leichter zu machen.

ARBEITS- BZW. ERWERBSUNFÄHIGKEIT

Für diesen Bereich bietet das Sozialsystem für Kinder keinerlei Schutz. Für den Leistungsanspruch z. B. auf Erwerbsminderungsrente wäre es nötig, Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen und die Anwartschaftszeiten erfüllt zu haben. Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern über die Eltern, wie es bei den Krankenkassen der Fall ist, gibt es hier nicht. Kann ein Kind nach schwerer Krankheit also evtl. nie für sich selbst sorgen, wird es gezwungenermaßen irgendwann zum Sozialfall werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel frühestens ab dem 15. Lebensjahr abschließbar. Schutz vor den finanziellen Folgen von Schulunfähigkeit ist dagegen bereits ab dem 10. Lebensjahr – vereinzelt sogar noch früher – zu haben. Bereits ab Geburt bzw. kurz danach kann ein Tarif mit Option auf den späteren Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Empfehlenswert sind dabei insbesondere Produkte, die nur zu Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung vorsehen, bei der späteren Ausübung der Option jedoch darauf verzichten. Dazu sollte man wissen, dass im Zuge der hohen Untersuchungsdichte von Kindern heutzutage leider nicht selten schon recht früh gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt werden. Diese Tendenz erhöht zwar einerseits im Grundsatz die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung, andererseits wird dadurch aber auch häufig der spätere Zugang zu uneingeschränktem Berufsunfähigkeitsschutz verbaut. Daher gilt: Die Hürde der Gesundheitsprüfung sollte so früh wie möglich genommen werden – am besten so schnell wie möglich nach der Geburt! Übrigens sind mit den sogenannten Multi-Renten auch alternative Absicherungslösungen verfügbar. Hierbei handelt es sich um eine Unfallrente, die nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei diesen weiteren Ereignissen zur Auszahlung kommen kann: Organschädigung (auch durch Krankheit wie z. B. Krebs), Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen…) und Pflegebedürftigkeit.

AUSBILDUNG, AUSSTEUER, ALTERSVORSORGE

Die Ausbildungsversicherung ist unter den Kindervorsorgeverträgen der Klassiker schlechthin und wird bereits seit vielen Jahrzehnten für die erste Kindervorsorge gewählt. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um eine Lebensversicherung, die auf einen bestimmten Ablauftermin hin abgeschlossen wird. In der Regel wird der Vertrag auf das 18. Lebensjahr des Kindes abgestimmt, damit pünktlich zur Volljährigkeit Geld für den Führerschein und das erste eigene Auto vorhanden ist. Der Clou eines solchen Vertrags liegt darin, dass das Versicherungsunternehmen die Beiträge weiter in den Vertrag einzahlt, wenn der versicherte Versorger (z. B. ein Elternteil) vorzeitig verstirbt. Dem Kind steht so zu seinem Eintritt in die Erwachsenenwelt immer die versicherte Summe sowie die Kapitalerträge zur Verfügung. Wahlweise kann man einen solchen Vertrag klassisch-kapitalbildend (Anlage des Kapitals im Deckungsstock des Versicherers) oder fondsgebunden (Kapital wird in Investmentfondsanteilen angelegt) wählen. Die steuerliche Begünstigung der Auszahlung aus solchen Verträgen greift allerdings erst dann, wenn die versicherte Person das 62. Lebensjahr vollendet hat. Als frisch volljährig Gewordener müssen die Kapitalerträge aus dem Vertrag voll besteuert werden. Wäre angesichts dessen nicht eine Vertragsform sinnvoller, die einen längeren zeitlichen Horizont hat und dabei auch die wichtigsten Risiken auf dem Lebensweg berücksichtigt? Es mag zunächst etwas befremdlich wirken, dass man sich bereits jetzt Gedanken über die Altersvorsorge eines Kindes machen soll, mit Blick auf die Inflation und den bevorstehenden Strukturwandel im Land kann man allerdings sagen: „Je früher man sich dieses Themas annimmt, desto besser.“ Sehr viele Rententarife lassen sich bereits für Kinder abschließen und bieten die Möglichkeit, zu einem gewünschten Alter eine Teilentnahme des angesammelten Kapitals vorzunehmen, um das Kind beschenken zu können. Steht das Kind dann voll im Berufsleben, kann der Vertrag von diesem übernommen und weiter bespart werden – ohne die anfängliche Belastung der Abschlusskosten. Der Zinseszinseffekt ist der beste Freund des Kindes. Gerade weil es noch so viele Jahre bis zum Ruhestand vor sich hat, mausern sich auch kleine Sparraten zu beachtlichen Auszahlungen. So würde ein Neugeborener mit 67 Jahren eine Altersrente i. H. v. 811 Euro erhalten – hierfür müssten lediglich 25 Euro monatlich gespart werden. Ein 40-jähriger Mann müsste für eine ähnliche Rentenabsicherung schon etwa 370 Euro im Monat zahlen. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Die Beiträge müssen natürlich nicht von Ihnen bis zum Ende gezahlt werden. Ist das Kind im Berufsleben angekommen, kann einfach und unkompliziert die Versicherungsnehmereigenschaft übertragen werden. Künftige Beiträge kann es dann selbst zahlen. Sie legen den Grundstein – der erste Schritt ist immer der Wichtigste!

PRIVATHAFTPFLICHT

Leben Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in Ihrem Haushalt, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob Ihre Privathaftpflicht eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter sind für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar zu machen. Ihre Haftpflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern.

27.10.2022

Wallboxen und Ladestationen

LAUERNDE GEFAHREN 

Wallboxen für Elektroautos hängen in Garagen oder an Hauswänden. Klassische Risiken, welche die Wallbox beschädigen können oder von denen Gefahren ausgehen, sind unter anderem Diebstahl, Vandalismus, Wasserschäden, Marderbiss oder Folgen eines Blitzeinschlages. Auch durch das Dagegenfahren beim Einparken kann die Wallbox sowie das Gebäude beschädigt werden. Darüber hinaus können aber auch von der Wallbox selbst Gefahren für die Umgebung oder für das E-Auto ausgehen wie z. B. Stromschläge oder Brände durch technische Defekte oder falsche Bedienung.

PRIMÄR EIN WOHNGEBÄUDETHEMA

Es setzt sich nach und nach durch, dass Wallboxen, als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil, über den Gebäudevertrag mitversichert sind. Die bereits im Versicherungsvertrag eingeschlossenen Gefahren Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Elementar gelten auch für die Ladestation. Da dies momentan nur selten in den Bedingungen eindeutig geregelt ist, empfehlen wir eine Anzeige beim Versicherer, damit im Leistungsfall keine Diskussionen entfachen. Mit einem zusätzlichen Technikschutz zur Gebäudeversicherung werden auch Schäden durch Tierbiss an elektrischen Leitungen und der Ladeanlage sowie Überspannungsschäden infolge Netzwerkschwankungen mitversichert. Auch vorsätzliche Beschädigungen Dritter können versichert werden. Doch was, wenn der Akku des E-Autos brennt? Stromer bzw. Hybridfahrzeuge geraten nicht häufiger in Brand als Autos mit Verbrennungsmotor. Das sagen zumindest die Statistiken, auch wenn für wirklich tragfähige Aussagen noch zu wenig Zahlen vorliegen. Die Versicherungsgesellschaften decken in der Regel auch das Risiko der Akkubrände in der Gebäudeversicherung bzw. Feuerversicherung mit ab. Ladeeinrichtungen, ihre Umgebung und der bauliche Zustand müssen allerdings in Ordnung sein. Zur Klarstellung haben viele Versicherer eine Formulierung für die Mitversicherung der Haustechnik in den Bedingungen mit aufgenommen, womit Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite sind. Achtung: Die Anlagenerrichtung und auch die Erstabnahme solcher Anlagen muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen ist aber auch die sachgerechte Wartung unerlässlich. Im Fall gewerblich betriebener elektrischer Anlagen ist die DGUV V3-Prüfung sogar Pflicht. Im Gegensatz zu vielen anderen ortsfesten Betriebsmitteln, die oftmals nur alle vier Jahre nach DGUV V3 geprüft werden, muss die Prüfung von E-Ladestationen jährlich erfolgen. Aber nicht nur die Ladesäule, sondern auch jedes Elektrofahrzeug mit Notladekabel (ICCB) muss regelmäßig nach DGUV V3 geprüft werden. Alle gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden. Andernfalls kann es trotz entsprechender Versicherung zu einer Leistungskürzung bis hin zu einer Ablehnung kommen. Obliegenheitsverletzungen gilt es daher strikt zu vermeiden. In einzelnen Verträgen sind die Prüfungsintervalle sogar in speziellen Klauseln geregelt. Beherzigen Sie diese bitte! Wenn Sie alles fristgerecht und ordnungsgemäß durchführen, haben Sie im Schadenfall kein Nachsehen.

Für private E-Ladestationen gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht zur Wartung, spätestens aber im Schadenfall verlangen viele Versicherer einen entsprechenden Wartungsschein, weswegen wir eine jährliche Prüfung empfehlen. Auch hier sind in einzelnen Verträgen die Prüfungsintervalle in speziellen Klauseln geregelt. Aufpassen müssen Sie auch bei einer privaten Ladestation, welche direkt an eine Fotovoltaikanlage mit gewerblicher Anmeldung verbunden ist. Bei unterlassener Überprüfung durch den Fachmann kann auch hier eine Obliegenheitsverletzung und dadurch ein Mitverschulden entstehen. Der Versicherer kann die Versicherungsleistung infolgedessen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Auch für rein privat genutzte Fotovoltaikanlagen ist ein E-Check zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, dennoch können die Wartungsintervalle wieder seitens der Versicherer vorgeschrieben sein. Wenn es keine Richtlinien hierzu gibt, sind Sie mit einer alle vier Jahre durchgeführten Wartung auf der sicheren Seite.

DECKUNG IN DER FOTOVOLTAIKVERSICHERUNG

Ist die Wallbox bzw. E-Ladestation mit einer Fotovoltaikanlage gekoppelt, so kann diese über eine bestehende oder neu abzuschließende Fotovoltaikversicherung versichert werden. Natürlich müssen diese auch in der Versicherungssumme mit berücksichtigt werden. Die Fotovoltaikversicherung bietet gegenüber der Gebäudeversicherung einen wesentlich umfangreicheren Versicherungsschutz für die Ladestation selbst. Allgefahrenversicherung bedeutet, dass nahezu alle Sachschäden durch unvorhersehbare äußere Einwirkungen abgedeckt sind, die nicht expliziert ausgeschlossen sind. Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Etwaige Ausschlüsse können sich von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Im Allgemeinen beziehen sich Ausschlüsse auf Schäden durch:

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers;
  • Kriegsereignisse;
  • Kernenergie;
  • normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung;
  • oder Garantieschäden.

SEPARATE VERSICHERUNG

Ist die E-Ladestation in bzw. an einem fremden Gebäude (Tiefgarage, Parkhaus etc.), fremden Grundstück oder im öffentlichen Bereich (Parkplatz, Straße) installiert, so ist eine eigenständige E-Ladestation-Versicherung erforderlich. Auch hier deckt der Versicherer im Falle eines Schadens die Wiederbeschaffungs- und Wiederherstellungskosten in Höhe der Versicherungssumme, abzüglich der jeweils vereinbarten Selbstbeteiligung. Wie bei der Fotovoltaikversicherung ist auch hier ein umfangreicher Versicherungsschutz geboten.

DECKUNG IN DER HAUSRATVERSICHERUNG

Auch der Einschluss von Ladegeräten in der Hausratversicherung kann durchaus Sinn ergeben. Einige Versicherer bieten explizit die Mitversicherung von Wandladestationen, also Wallboxen, an. Bedeutsam vor allem für Mieter, die Ladestationen auf eigene Kosten errichten wollen. Der Schutz erstreckt sich dann auf alle Gefahren, die auch im Rahmen der bestehenden Hausratversicherung abgedeckt sind. Bei einem Diebstahlt tritt beispielweise die Diebstahlversicherung als Zusatz zur Hausratversicherung ein. Hauptsächlich aber weckt eine mobile Wallbox Begehrlichkeiten. Insoweit macht es Sinn, vor allem diese Anlage in der Hausratversicherung gegen Diebstahl mitzuversichern. Wie andere Gegenstände des Haushalts wird die Wallbox sowie die mobile Ladestation damit auch gegen die üblichen Gefahren der Beschädigung oder Vernichtung durch Feuer, Sturm, Hagel oder Überschwemmung versichert.

DECKUNG IN DER KFZ-VERSICHERUNG

Selbstverständlich nehmen sich auch viele Kfz-Versicherer der Thematik an und rüsten bei ihren Tarifen für Elektrofahrzeuge stark nach. Auch bei E-Fahrzeugen ist lediglich die gesetzliche Haftpflichtversicherung verpflichtend. Da mit einem Elektroauto in der Regel höhere Anschaffungskosten verbunden sind als mit einem vergleichbaren Auto mit Verbrennungsmotor, empfehlen wir jedoch den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung. Bedeutsame Einschlüsse in der Kaskoversicherung wie eine Allgefahrendeckung für den Akkumulator, Kurzschlussfolgeschäden, Tierbissfolgeschäden und die Mitversicherung von eigenen Ladekabeln, Adaptern, Wallboxen und mobilen Ladestationen können im Schadenfall eine entscheidende Rolle spielen. Schadenbeispiel: Von Ladestationen können Gefahren ausgehen, die kaum abzuschätzen sind. So kann es sein, dass unter besonders ungünstigen Bedingungen die Kommunikation zwischen E-Tankstelle und Akkumulator gestört ist. Kommt es dann zu einer Überladung, wird der Akku in Mitleidenschaft gezogen und die damit verbundene Ladeleistung beeinträchtigt. Der Schaden am Akku kann durchaus einen vierstelligen Betrag erreichen, wäre aber durch eine entsprechende Kaskoversicherung gedeckt. Bei Schäden an der Ladestation selbst sollten Sie einen genaueren Blick in die Bedingungen werfen, denn Schäden an eigenen Wallboxen und mobilen Ladegeräten sind zunehmend auch hierüber versichert. Besteht die Mitversicherung von Ladestationen jedoch nicht, kann es passieren, dass Sie selbst auf dem Schaden, der an der Wallbox beim Ladevorgang entsteht, sitzenbleiben. Entsteht beim Laden zusätzlich ein Schaden am Gebäude, springt die sogenannte Eigenschadendeckung ein, welche bei leistungsstarken Versicherern im Vertrag integriert ist oder als zusätzlicher Baustein eingeschlossen werden kann. Für alle vom Kfz ausgehenden Schäden an fremden Fahrzeugen, Ladestationen oder Gebäuden kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters auf. Deckungen über eine Kfz-Versicherung sind normalerweise subsidiär zu anderen Versicherungen. Bedeutet: Eine leistungspflichtige Gebäude- oder anderweitige Versicherung geht im Schadenfall gegebenenfalls vor.

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG/HAUS- UND GRUNDBESITZERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Entsteht außerhalb des Ladevorgangs ein von der Ladestation ausgehender Schaden an fremdem Eigentum – beispielsweise ein Feuer, welches ein Nachbargebäude beschädigt – kommt die Privathaftpflichtversicherung oder eine vorhandene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden auf. Für Grundstückseigentümer gilt auch für das Betreiben von E -Ladestationen die Verkehrssicherungspflicht. Stolpert beispielsweise der Postbote über ein herumliegendes Ladekabel, ist der Betreiber seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen und kann für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. In solchen Fällen besteht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung Deckung. Entstehen Schäden bei Dritten während des Ladevorgangs – stolpert der Postbote also währenddessen über das Ladekabel – greift wiederum die Kfz-Haftpflichtversicherung.

VIELE WEGE FÜHREN NACH ROM

Eine Wallbox oder E-Ladestation zu versichern kann auf unterschiedlichsten Wegen erfolgen. Welche Versicherung die Passende ist, wird durch Eigentumsverhältnisse, Standort und dem gewünschten Versicherungsumfang entschieden. Einige Risiken sind durch bereits vorhandene Versicherungen möglicherweise schon abgedeckt. So ist die Wallbox als fest mit dem Gebäude verbundener Bestandteil im bestehenden Gebäudevertrag mitversichert. Bei einem Diebstahl von mobilen Geräten aus einem Carport oder einer Garage kann bereits Deckung über die Hausratversicherung bestehen. Besteht bereits eine Fotovoltaikversicherung kann die Ladestation – für einen umfangreichen Schutz – mit eingeschlossen werden. Entstehen Schäden in Verbindung mit dem Elektrofahrzeug, gewährt auch immer noch eine Kfz-Haftpflichtversicherung oder eine Kfz-Kaskoversicherung Schutz. Bei Schädigungen Dritter durch die Ladestation selbst greift die Privat- oder die Hausund Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Wir empfehlen, die bereits bestehenden Verträge zu prüfen und grundsätzlich die Installation einer Wallbox oder auch Ladesäule beim Versicherer anzuzeigen. Auch wenn diese i. d. R. sehr offen mit dem Thema umgehen, gibt es bislang nur selten feste bedingungsseitige Regelungen für Ladestationen. Die Gefahr einer unter Umständen nicht angezeigten Gefahrerhöhung lässt sich durch vorsorgliche Anzeige beim Versicherer einfach umgehen

09.08.2022

Ausbildungsbeginn - Das sollten Sie wissen!

Mit Ende der Schulzeit und dem Antritt einer Ausbildung ändert sich so einiges in Ihrem Leben: neue Perspektiven, aber auch weniger Freizeit und weniger Toleranz für Fehler. Dieser erste Schritt in die Erwachsenenwelt fordert Sie. Geht der Ausbildungsbeginn gar mit einem Umzug zum Ausbildungsort einher, stehen Sie erstmals ganz allein auf eigenen Beinen. Weil man aber als junger Erwachsener noch nicht alles wissen kann, möchten wir Ihnen dabei helfen, wichtige Weichen zu stellen, damit Ihre Ausbildung und die Zeit danach nicht durch böse Überraschungen überschattet werden.

 

Es mag Ihnen verfrüht erscheinen, doch schon zu Beginn der Ausbildung sollten Sie dringend über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Schließlich scheidet jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze aus dem Berufsleben aus. Die meisten Versicherer bieten auch für einen Auszubildenden die Möglichkeit, bis zu 1000 Euro monatlicher Rente abzusichern. Eine spätere Anpassung der Absicherung an das höhere Einkommen ist meistens ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Bedingt durch das junge Alter und dem damit verbundenen – meist guten – Gesundheitszustand ist diese wohl wichtigste aller persönlichen Absicherungen verhältnismäßig preiswert. Auf sie sollte keinesfalls verzichtet werden.

 

Zu den weiteren Themenbereichen, über die Sie sich Gedanken machen sollten, gehören unter anderem auch die private Unfallversicherung, die Krankenzusatzversicherung als auch die Altersvorsorge. 

 

Ganz häufig kommt auch auch die Frage auf, inwiefern man noch über die Verträge der Eltern mitversichert ist. In einigen Fällen werden Sie hier noch Versicherungsschutz genießen, dennoch sollte man die Verträge unter Berücksichtigung Ihrer ganz individuellen Situation einmal unter die Lupe nehmen. 

 

Sie sind nun kein Kind mehr und müssen Ihren eigenen Weg im Leben finden. Und gerade der Versicherungsbereich ist für viele junge Menschen unbekanntes Neuland. Wir möchten Ihnen helfen, ohne Sie zu bevormunden. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!