Persönlich beraten.
Professionell versichert.
Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus.
Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.
Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.
Geschäfts- oder Privatkunde
Versicherungen für jeden Anlass.
Jedes Unternehmen ist unterschiedlich und daher benötigt auch jedes Unternehmen individuellen Versicherungsschutz. Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Betriebs.
Einstieg ins Berufsleben, erste eigene Wohnung oder große Reise: Für jedes Lebensereignis gibt es vielfältige Möglichkeiten, Sie, Ihre Liebsten und Ihren Besitz abzusichern. Mit uns sind Ihre Versicherungen immer auf dem aktuellsten Stand – angepasst an Ihren eigenen Lebensrhythmus.
Guarantee Advisor Group
Die Guarantee Advisor Group ist der Zusammenschluss exzellenter Maklerhäuser mit beratend tätigen Inhabern in Deutschland. In der Gruppe bündeln die Einzelgesellschaften ihre Expertise und ihr Volumen, um ihren Mandanten so beste Versicherungsdeckungen und herausragende Beratungsleistungen zukommen lassen zu können. So stärkt die Gruppe mit über 400 Mitarbeitern jedes selbständige Mitgliedshaus, ohne dass Kundennähe und Individualität eingebüßt werden.
Aktuelle Infos
Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.
Mofasaison 2024
Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstigen Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen. Durch den milden Winter waren sie diesmal ja nicht so ganz aus dem Straßenverkehr verschwunden – nun geht’s aber wieder rund. Und die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist blau. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz. Er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Da kann neben einer Strafe (Bußgeld oder max. ein Jahr Freiheitsstrafe) auch der Führerscheinentzug (meist drei Monate) drohen. Bei jungen Fahrern wird oft auch eine mehrjährige Sperre für die Erteilung des Führerscheins fürs Auto mit ausgesprochen. Es droht also jede Menge Ärger. Inzwischen berücksichtigt der größte Teil der Versicherer in der Prämienfindung auch das Alter der Fahrer. Hier sollte man ein Schummeln tunlichst vermeiden, sonst droht mindestens eine Vertragsstrafe. Wir haben für jeden Bedarf günstige Tarife im Portfolio. Lassen Sie uns sprechen.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das für Sie? Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist daher sinnvoll für alle Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Eigentümergemeinschaften und Eigentümer eines unbebauten Grundstückes. Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert. Nicht versichert sind Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen, Schäden mitversicherter Personen untereinander, Schadenersatzansprüche aus Umweltschäden (Ökoschutz), Schwammbildungm Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer oder auch Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grundstück. Im Schadenfall wird durch den Versicherer zunächst geprüft, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, gegebenenfalls auch gerichtlich. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Cyber-Risiken
Fallen die Begriffe „Hackerangriff“ und „Cybercrime“, denken viele automatisch an Menschen mit technischem Fachwissen. Es bedarf heute allerdings keiner besonderen Finesse mehr im Umgang mit dem Computer oder ausgefeilten Programmierkenntnissen, um als Täter aktiv zu werden. Die nötigen Tools und Anleitungen sind in einschlägigen Foren schnell gefunden und heruntergeladen. Neben dem Ziel der Bereicherung sind auch Racheakte oder Ideologien Motive für Cyberangriffe. Grundsätzlich könnte jeder zum Täter werden. Grundsätzlich kann jeder Betrieb betroffen und geschädigt werden UND ggf. auch als „unfreiwilliger Helfer“ schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn Dritte dadurch geschädigt werden, dass man bei Ihnen an deren Daten kam. Die finanziellen Folgen, die Ihnen aus einer Cyberattacke direkt oder indirekt entstehen können, dürfen Sie keinesfalls unterschätzen.
Die Cyber-Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten. Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen. Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden. Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang: Kosten für IT-Forensik, Rechtsberatung, Informationskosten, Kreditüberwachungsdienstleistungen, Kosten für Krisenmanagement, Kosten für PR-Beratung, Betriebsunterbrechungsschäden, Vertragsstrafen (PCI), Lösegeldzahlungen, Wiederherstellungskosten oder Sicherheitsverbesserungen. Auch beim Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.: Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Patentrecht, Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung, Auswirkungen von Krieg oder Terror, Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung, Geldbußen oder Geldstrafen, Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person oder Garantiezusagen. Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die hier genannten Punkte zu Deckungsumfang und Ausnahmen davon ausschließlich beispielhaften Charakter haben können. Die Tarife am Markt unterscheiden sich sehr und die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Gerne finden wir den Tarif, der die Leistungspunkte bietet, die zum individuellen Risiko Ihres Unternehmens passen.