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Persönlich beraten.
Professionell versichert.

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus. 

Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.

Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.

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27.02.2023

Inflation frisst Versicherungssumme

Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland, sowie der anhaltenden Materialknappheit und Lieferproblemen bei verschiedensten Produkten – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung kann sich leider negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ist eine starre Versicherungssumme vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausreichend ist. Betrachten wir dies am Beispiel einer Inhaltsversicherung. Hier wird die Versicherungssumme durch die Neuwerte der Betriebseinrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. So ermittelte man bei unserem fiktiven Vertrag eine nötige Summe von 100.000 Euro. Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büroelektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 bei 135.000 Euro liegt. Die nötige Versicherungssumme wurde also um 35.000 Euro zu niedrig gewählt. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird daher auch der entstandene Schaden gekürzt. Dies auch dann, wenn der Schaden unter den vereinbarten 100.000 Euro liegt. Der Versicherer hat das Recht, die Entschädigung zu quoteln, also auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen den beiden Summen besteht, da ja der Gesamtwert versichert werden müsste. In unserem Beispiel würde die Firma also immer auf einem guten Viertel eines Schadens sitzenbleiben. Bei besseren Tarifen wie z. B. unseren speziellen Deckungskonzepten würde immerhin bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll geleistet werden. Bei einem Totalschaden blieben aber dennoch die fehlenden 35.000 Euro selbst zu stemmen. Von der beschriebenen Problematik sind neben der Inhaltsversicherung auch die Elektronik- und die Maschinenversicherung betroffen. Damit Ihre Verträge weiterhin in vollem Umfang den Schutz bieten, den Sie zurecht auch von ihnen erwarten, empfehlen wir dringend zu überprüfen, ob die momentane Preissituation eine Erhöhung der Versicherungssumme nötig macht. Ist das der Fall – und das kann bei alten Verträgen schon durch die normale Preisanpassung der vergangenen Jahre geschehen – sorgt nur eine Anpassung der Summe dafür, alles wieder ins rechte Lot zu rücken. Nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf die leichte Schulter. Gerade in unruhigen Zeiten sollte man sich auf seine Versicherung verlassen können – das setzt aber auch Ihr Mitwirken als Vertragspartner voraus. Bitte kommen Sie auf uns zu, falls Sie höheren Summenbedarf erkennen. Wir kümmern uns gerne um alles weitere. Für Ihre Fragen sind wir immer sehr gerne da!

27.02.2023

Tierarztrechnungen werden steigen

Seit Ende November 2022 greift die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Die Positionen dieser verbindlichen Abrechnungsgrundlage wurden damit zum ersten mal seit fünf Jahren angepasst. Zusätzlich zur allgemeinen Preissteigerung bei gefühlt allem, ist es sicher auch dieser relativ lange Zeitraum, der seit der letzten Anpassung verging, der zu Erhöhungen führte, die auf der nächsten Tierarztrechnung überraschen könnten. Teilweise wurden Abrechnungspositionen um bis zu 100 % teurer. Für die wenigsten Haustierhalter lässt sich eine simple Kosten-Nutzen-Gleichung aufstellen, wenn es um ihre Tiere geht. Ist der Staubsauger oder die Waschmaschine kaputt, kann man leicht überschlagen, ob sich eine Reparatur lohnt. Bei einem Tier ist das ganz anders. Lässt man sich auf einen Hund oder eine Katze ein, dann ist das eine Verbindung für viele Jahre. Viele Jahre, in denen man die Verantwortung für einen haarigen Mitbewohner übernimmt, der lebt, fühlt und eine individuelle Persönlichkeit besitzt. Oft betrachtet man sie als Familienmitglieder und für die will man doch nur das Beste, oder? Natürlich bleibt es über die Zeit mitunter nicht aus, dass Hund oder Katze auch mit so mancher Krankheit zu kämpfen haben. Gerade teure Rassetiere leiden oft an vererbten, typischen Krankheitsbildern, die früher oder später auftreten können. Beispiele hierfür sind Hüftschäden bei Dackeln oder Probleme mit der Atmung bei Perserkatzen. Aber auch sonstige Krankheiten und Unfälle machen oft den Besuch beim Tierarzt notwendig. Die Kosten summieren sich natürlich – und braucht es eine Operation, wird es richtig teuer. Gerade jetzt mit der neuen Gebührenordnung. Bereits seit Jahren gibt es vollwertige Tierkrankenversicherungen, die für die laufenden Behandlungskosten aufkommen (in der Regel mit einer prozentualen Selbstbeteiligung). Hochwertige Tarife kommen zumindest anteilig auch für Impfungen oder auch eine Kastration auf. Auch weitere Leistungen und Serviceangebote (z. B. Reiseservice) sind erhältlich. Da bereits eine einzige Operation Kosten im Gegenwert mehrerer Jahresbeiträge erreichen kann, war der Abschluss einer Tierkrankenversicherung wohl nie sinnvoller als heute. Es spielt im Grunde keine Rolle, ob Ihr Vierbeiner bereits ein Weilchen Teil Ihres Lebens ist oder Sie sich noch in der Planungsphase befinden, diesen Schritt zu gehen. Wir sind der Ansicht, dass nicht nur ans Tier, sondern immer auch an dessen Krankenversorgung gedacht werden sollte. Das ist Teil der Verantwortung, die man für dieses Lebewesen übernimmt. Eine Tierkrankenversicherung kann dafür die Lösung sein. Lassen Sie uns doch gemeinsam ausloten, welche Möglichkeiten der Versicherungsmarkt für Ihren Liebling bieten kann. Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz in Fällen wie dem vorgenannten oder ähnlichen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

27.02.2023

Mofasaison 2023

Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstigen Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen. Durch den milden Winter waren sie diesmal ja nicht so ganz aus dem Straßenverkehr verschwunden – nun geht’s aber wieder rund. Und die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist schwarz. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz. Er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Wer erwischt wird, muss mit einem Strafverfahren rechnen. Da kann neben einer Strafe (Bußgeld oder max. ein Jahr Freiheitsstrafe) auch der Führerscheinentzug (meist drei Monate) drohen. Bei jungen Fahrern wird oft auch eine mehrjährige Sperre für die Erteilung des Führerscheins fürs Auto mit ausgesprochen. Es droht also jede Menge Ärger. Inzwischen berücksichtigt der größte Teil der Versicherer in der Prämienfindung auch das Alter der Fahrer. Hier sollte man ein Schummeln tunlichst vermeiden, sonst droht mindestens eine Vertragsstrafe. Wir haben für jeden Bedarf günstige Tarife im Portfolio. Lassen Sie uns sprechen.