Suchbegriff eingeben
Scroll down

Persönlich beraten.
Professionell versichert.

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus. 

Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.

Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.

Geschäfts- oder Privatkunde

Versicherungen für jeden Anlass.

Aktuelle Infos

Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand.

05.01.2023

Skiurlaub in Italien: Regeln und Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung!

Jedes Jahr fahren zahlreiche Winterfreunde und Skiurlauber nach Italien, um auf schneebedeckten Pisten talwärts zu wedeln. Doch die Verletzungsgefahr ist groß: Etwa ein Drittel aller Sportunfälle passieren beim Skifahren. Um die Sicherheit auf den italienischen Skipisten deutlich zu erhöhen, hat das italienische Parlament bereits im Jahr 2021 das Dekret Nr: 40/2021 verabschiedet. Wenn Sie auch einen entsprechenden Trip in die Berge geplant haben, dann müssen Sie seit dem 1. Januar 2022 folgende neue Regeln beachten:

1. Helmpflicht für Wintersportler bis 18 Jahre
Bislang galt lediglich für Kinder bis 14 Jahre eine gesetzlich festgeschriebene Helmpflicht. Seit Jahresbeginn 2022 wurde diese auf alle Minderjährigen ausgeweitet. Der italienische Gesetzgeber hat verfügt, dass nun alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler unter 18 Jahren einen Helm tragen müssen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der verwendete Helm CE-zertifiziert ist.

2. Kein Wintersport unter Alkohol oder Drogen
Vor allem für Après-Ski-Fans wird es jetzt bitter: Skifahren oder das Ausüben anderer Wintersportarten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich verboten! Bei der Umsetzung dieser neuen Vorschrift hat man sich an der Straßenverkehrsordnung orientiert.

3. Versicherungspflicht
Jeder Ski-, Snowboard- oder Schlittenfahrer muss über gültigen Privat-Haftpflichtversicherungsschutz verfügen und auch einen schriftlichen Nachweis darüber mitführen. Können Sie den Nachweis nicht vorlegen, muss beim Kauf des Skipasses ein solcher Schutz kostenpflichtig dazu gebucht werden. Für die Überprüfung des Versicherungsschutzes sind die zuständigen Behörden, also die Carabinieri auf der Piste, zuständig. Ganz besonders im Falle eines Unfalls kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Ordungskräfte hier kleinlichst kontrollieren werden.

Die Folgen von Verstössen:
• Helmpflicht
Wenn Ihre minderjährigen Kinder ohne Helm auf italienischen Pisten unterwegs sind, droht dem Erziehungsberechtigten eine Strafe von bis zu 200 Euro und der Entzug des Skipasses.

• Alkohol- und Drogenverbot
Wenn Sie mit 0,5 Promille oder mehr auf der Piste erwischt werden, müssen Sie mit einer Geldbuße von 250 bis 1.000 Euro rechnen. Ab 0,8 Promille gilt es sogar als Straftat, wenn Sie mit Skiern, dem Snowboard oder einem Schlitten auf der Piste unterwegs sind — und das kann auch entsprechend sanktioniert werden.

• Fehlender Versicherungsnachweis
Wenn Sie bei einer Kontrolle den benötigten Versicherungsschutz nicht nachweisen können, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 150 Euro und der Entszug des Skipasses.

Einen entsprechenden Nachweis auf Italienisch, dass der geforderte Versicherungsschutz in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist, bekommen Sie natürlich direkt von uns. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

 

 

25.11.2022

Bevorstehende Prämienerhöhung der Wohngebäudeversicherung

Wir wissen noch nicht wie stark die Prämie für Ihre Wohngebäudeversicherung angepasst werden wird. Aber wir möchten Sie lieber frühzeitig darauf vorbereiten, dass eine Anpassung kommen wird und dann wohl auch etwas deutlicher ausfällt, als dies üblich ist. Der Grund liegt in den teils extremen Preissteigerungen bei Baumaterialien: Konstruktionsholz + 83 %, Dachlatten + 45 %, Bauholz + 38 %... und das kann man so auf nahezu alles übertragen, was es braucht um ein Haus aufzubauen oder zu reparieren. Der Baupreisindex wird für 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 14,73 Prozent erhöht. Dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Ihre Versicherungsprämie aus. Ihre Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Sie auf Basis des gleitenden Neuwerts entschädigt (Stichwort „Wert 1914“). Dadurch haben Sie stets die Sicherheit, korrekt und in ausreichender Höhe versichert zu sein. Salopp ausgedrückt: Ist Ihr Haus komplett zerstört, wird Ihnen ein neues in selber Art und Güte hingestellt – egal, was das dann auch immer kosten mag und inkl. Unterversicherungsverzicht! Sie müssen sich da keinerlei Gedanken machen. Diese Sicherheit scheint uns nicht nur in der heutigen Zeit ausgesprochen wertvoll. Nachdem Ihnen die Information des Versicherers über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, haben Sie das grundsätzliche Recht, binnen eines Monats schriftlich zu widersprechen. Ihre Versicherung bleibt auch dann eine Neuwertversicherung zum bisherigen Beitrag, allerdings mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt. Der Unterversicherungsverzicht entfällt dann. Fehler in der Versicherungssummenberechnung (auch bei Teilschäden) schlagen dann ebenso durch, wie Preissteigerungen in der Zukunft. Sie müssen dann den fehlenden Teil der nicht mehr durch die Versicherung gedeckt ist, selber tragen. Wie schnell es beim Haus fünfstellig werden kann, wissen Sie sicher selbst. Wir können Ihnen daher nur wärmstens ans Herz legen, auf diesen Widerspruch zu verzichten. Sie gehen damit ein aus unserer Sicht unkalkulierbares Risiko ein. Gerne prüfen wir für Sie, welche Alternativen der Markt bietet. Kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie Schritte einleiten, die sich evtl. nicht mehr korrigieren lassen. 

WAS IST UNTERVERSICHERUNG?

Unterversicherung ist im Grunde schnell erklärt: Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Ihrer Gebäudeversicherung Ihre Gesamtwerte abgesichert werden. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist eigentlich zu niedrig gewählt, zahlt der Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Haben Sie 100.000 Euro, bräuchten durch Preissteigerungen aber eigentlich 130.000 Euro, werden Sie auch bei einem Schaden nur in diesem Verhältnis entschädigt. Den Rest des Schadens müssen Sie dann selbst tragen.

27.10.2022

Geburt eines Kindes Teil 2

EIGENE ABSICHERUNGEN ZULIEBE IHRES KINDES

TODESFALLSCHUTZ

Wenn Ihnen etwas zustößt, verliert Ihre Familie nicht nur einen geliebten Menschen, möglicherweise kommen auch erhebliche finanzielle Probleme auf Ihre Hinterbliebenen zu. Zur finanziellen Unterstützung hinterbliebener Kinder leistet die Deutsche Rentenversicherung zwar die sogenannte Waisenrente regelmäßig mindestens bis zum 18. Geburtstag des Kindes, jedoch gleicht diese Rente nur einen Bruchteil eines notwendigen Unterhaltes aus. Die Halbwaisenrente (wenn noch ein Elternteil lebt) beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente (wenn kein Elternteil mehr lebt) 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die durchschnittliche Höhe bezogener Halbwaisenrenten in Deutschland liegt derzeit bei 204 Euro, die Vollwaisenrente liegt durchschnittlich bei 428 Euro – der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Zum Glück bietet der Markt eine wertvolle Alternative: die Risikolebensversicherung. Eine abgeschlossene Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vereinbarte, in der Höhe frei wählbare Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Mit der Versicherungssumme können Sie dafür sorgen, dass Ihren Kindern auch nach Ihrem unerwarteten Tod alle Türen für Ausbildung oder Studium offenstehen. Gleichzeitig sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie ihren bisherigen Lebensstandard trotz des Wegfalls Ihres Einkommens halten und Ihr Partner sich ausreichend Zeit für die Erziehung nehmen kann. Als Faustformel gilt: Zur Absicherung von Kindern sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung das 5-fache Bruttojahreseinkommen eines jeden Partners betragen.

ARBEITSKRAFTABSICHERUNG

Nicht weniger wichtig ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Erkranken Sie und können nicht mehr wie bisher arbeiten, fällt Ihr monatliches Einkommen normalerweise deutlich niedriger aus. Reicht es dann noch, um Ihre Familie versorgen zu können? Überprüfen Sie ggf., ob Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsrente für Ihre neue Situation noch ausreicht. Viele Anbieter bieten gute Nachversicherungsgarantien – unter welchen auch die Geburt eines Kindes fällt – ohne erneute Gesundheitsprüfung an. So können Sie Ihre vereinbarte BU-Rente unkompliziert auf einen Schlag erhöhen. Fehlt Ihnen dieser wichtige Schutz sogar gänzlich, sollten Sie diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen!

PFLEGEERGÄNZUNG

Auch über das Thema Pflegebedürftigkeit sollte bereits nachgedacht werden. Das Risiko zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt am Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie hängen. Um dem Risiko vorzubeugen, mit seinem privaten Vermögen oder den Ersparnissen für die Betreuung in einem Pflegeheim aufkommen zu müssen, bietet sich eine Pflegezusatzversicherung an.

ALTERSVORSORGE

Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer höher werdende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. Sie wollen sicher nicht auf die finanzielle Unterstützung Ihrer Kinder angewiesen sein. Sorgen sie vor – je früher, desto besser!

Da die Beiträge für Kinder in der Regel deutlich preiswerter kalkuliert sind als die für Erwachsene, ist es schon mit überschaubarem monatlichem Aufwand möglich, einem Kind den benötigten Versicherungsschutz aufzubauen. Neben neuer Babykleidung, Spielzeug und Co können Großeltern und Familienangehörige den Neuankömmling auch mit vorangenannten Verträgen beschenken. Und bedenken Sie: Auch die eigene Absicherung darf nicht zu kurz kommen, damit Sie Ihrem Kind jederzeit den Rücken stärken können. Wir wünschen eine schöne Kennenlernzeit!