Persönlich beraten.
Professionell versichert.
Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus.
Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.
Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.
Geschäfts- oder Privatkunde
Versicherungen für jeden Anlass.
Jedes Unternehmen ist unterschiedlich und daher benötigt auch jedes Unternehmen individuellen Versicherungsschutz. Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Betriebs.
Einstieg ins Berufsleben, erste eigene Wohnung oder große Reise: Für jedes Lebensereignis gibt es vielfältige Möglichkeiten, Sie, Ihre Liebsten und Ihren Besitz abzusichern. Mit uns sind Ihre Versicherungen immer auf dem aktuellsten Stand – angepasst an Ihren eigenen Lebensrhythmus.
Aktuelle Infos
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Der Winter steht vor der Tür …
Sie wissen sicherlich selbst: Gegen Ende des Jahres wird es draußen wieder kalt. Der Winter hält unaufhaltsam Einzug und beschert uns allerlei Unannehmlichkeiten, die auch Ihren Versicherungsschutz strapazieren können. Nachfolgend möchten wir Sie an einige Punkte erinnern, die immer wieder für Ärger in der kalten Jahreszeit sorgen.
Winterdienst – Die Verantwortung für die Räumung von Gehwegen liegt grundsätzlich beim Besitzer respektive Mieter eines Hauses. Wird sie vernachlässigt und kommt ein Dritter dadurch zu Schaden, besteht auch Schadensersatzpflicht. Hierfür kann eine Haftpflichtversicherung einspringen.
Rohrbruch – Nehmen die Leitungen des Wasser- oder Heizungssystems durch Frost Schaden, kann dies Schäden am Gebäude und/oder Ihrer Wohneinrichtung nach sich ziehen. Zwar ist das grundsätzlich ein Fall für die Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung, aber Versicherungsschutz besteht für Frostschäden nur, wenn die Heizungsrohre in der kalten Jahreszeit auch ausreichend geheizt werden. Sorgen Sie daher stets für dementsprechend hohe Raumtemperaturen und sonstige, angebrachte Vorkehrungen.
Schneelast – Große Schneemengen in kurzer Zeit sind für viele Regionen in den Mittel- und Hochgebirgen ein wiederkehrendes Problem. Vor allem flachere Dächer, wie sie auf Garagen und Carports Verwendung finden, verkraften das aufliegende Gewicht oft nicht. Solche Schäden fallen unter den Deckmantel der Elementardeckung der Gebäudeversicherung.
Einbruchszeit – Im Winterhalbjahr wird es früher dunkel und bleibt es auch länger – perfekte Bedingungen für Einbrecher also. Achten Sie jetzt besonders darauf, dass Fenster und Türen immer verschlossen sind, wenn Sie das Haus verlassen. Sie gefährden sonst Ihren Versicherungsschutz.

Skiurlaub in Italien: Regeln und Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung!
Jedes Jahr fahren zahlreiche Winterfreunde und Skiurlauber nach Italien, um auf schneebedeckten Pisten talwärts zu wedeln. Doch die Verletzungsgefahr ist groß: Etwa ein Drittel aller Sportunfälle passieren beim Skifahren. Um die Sicherheit auf den italienischen Skipisten deutlich zu erhöhen, hat das italienische Parlament bereits im Jahr 2021 das Dekret Nr: 40/2021 verabschiedet. Wenn Sie auch einen entsprechenden Trip in die Berge geplant haben, dann müssen Sie seit dem 1. Januar 2022 folgende neue Regeln beachten:
1. Helmpflicht für Wintersportler bis 18 Jahre
Bislang galt lediglich für Kinder bis 14 Jahre eine gesetzlich festgeschriebene Helmpflicht. Seit Jahresbeginn 2022 wurde diese auf alle Minderjährigen ausgeweitet. Der italienische Gesetzgeber hat verfügt, dass nun alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler unter 18 Jahren einen Helm tragen müssen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der verwendete Helm CE-zertifiziert ist.
2. Kein Wintersport unter Alkohol oder Drogen
Vor allem für Après-Ski-Fans wird es jetzt bitter: Skifahren oder das Ausüben anderer Wintersportarten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich verboten! Bei der Umsetzung dieser neuen Vorschrift hat man sich an der Straßenverkehrsordnung orientiert.
3. Versicherungspflicht
Jeder Ski-, Snowboard- oder Schlittenfahrer muss über gültigen Privat-Haftpflichtversicherungsschutz verfügen und auch einen schriftlichen Nachweis darüber mitführen. Können Sie den Nachweis nicht vorlegen, muss beim Kauf des Skipasses ein solcher Schutz kostenpflichtig dazu gebucht werden. Für die Überprüfung des Versicherungsschutzes sind die zuständigen Behörden, also die Carabinieri auf der Piste, zuständig. Ganz besonders im Falle eines Unfalls kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Ordungskräfte hier kleinlichst kontrollieren werden.
Die Folgen von Verstössen:
• Helmpflicht
Wenn Ihre minderjährigen Kinder ohne Helm auf italienischen Pisten unterwegs sind, droht dem Erziehungsberechtigten eine Strafe von bis zu 200 Euro und der Entzug des Skipasses.
• Alkohol- und Drogenverbot
Wenn Sie mit 0,5 Promille oder mehr auf der Piste erwischt werden, müssen Sie mit einer Geldbuße von 250 bis 1.000 Euro rechnen. Ab 0,8 Promille gilt es sogar als Straftat, wenn Sie mit Skiern, dem Snowboard oder einem Schlitten auf der Piste unterwegs sind — und das kann auch entsprechend sanktioniert werden.
• Fehlender Versicherungsnachweis
Wenn Sie bei einer Kontrolle den benötigten Versicherungsschutz nicht nachweisen können, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 150 Euro und der Entszug des Skipasses.
Einen entsprechenden Nachweis auf Italienisch, dass der geforderte Versicherungsschutz in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist, bekommen Sie natürlich direkt von uns. Sprechen Sie uns einfach darauf an!

Bevorstehende Prämienerhöhung der Wohngebäudeversicherung
Wir wissen noch nicht wie stark die Prämie für Ihre Wohngebäudeversicherung angepasst werden wird. Aber wir möchten Sie lieber frühzeitig darauf vorbereiten, dass eine Anpassung kommen wird und dann wohl auch etwas deutlicher ausfällt, als dies üblich ist. Der Grund liegt in den teils extremen Preissteigerungen bei Baumaterialien: Konstruktionsholz + 83 %, Dachlatten + 45 %, Bauholz + 38 %... und das kann man so auf nahezu alles übertragen, was es braucht um ein Haus aufzubauen oder zu reparieren. Der Baupreisindex wird für 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 14,73 Prozent erhöht. Dieser Anpassungsfaktor wirkt sich direkt auf Ihre Versicherungsprämie aus. Ihre Wohngebäudeversicherung ist eine Neuwertversicherung, die Sie auf Basis des gleitenden Neuwerts entschädigt (Stichwort „Wert 1914“). Dadurch haben Sie stets die Sicherheit, korrekt und in ausreichender Höhe versichert zu sein. Salopp ausgedrückt: Ist Ihr Haus komplett zerstört, wird Ihnen ein neues in selber Art und Güte hingestellt – egal, was das dann auch immer kosten mag und inkl. Unterversicherungsverzicht! Sie müssen sich da keinerlei Gedanken machen. Diese Sicherheit scheint uns nicht nur in der heutigen Zeit ausgesprochen wertvoll. Nachdem Ihnen die Information des Versicherers über die Erhöhung des Anpassungsfaktors zugegangen ist, haben Sie das grundsätzliche Recht, binnen eines Monats schriftlich zu widersprechen. Ihre Versicherung bleibt auch dann eine Neuwertversicherung zum bisherigen Beitrag, allerdings mit einer Versicherungssumme, die sich aus der Versicherungssumme 1914 multipliziert mit 1/100 des Baupreisindexes für Wohngebäude ergibt, der im Mai des Vorjahres galt. Der Unterversicherungsverzicht entfällt dann. Fehler in der Versicherungssummenberechnung (auch bei Teilschäden) schlagen dann ebenso durch, wie Preissteigerungen in der Zukunft. Sie müssen dann den fehlenden Teil der nicht mehr durch die Versicherung gedeckt ist, selber tragen. Wie schnell es beim Haus fünfstellig werden kann, wissen Sie sicher selbst. Wir können Ihnen daher nur wärmstens ans Herz legen, auf diesen Widerspruch zu verzichten. Sie gehen damit ein aus unserer Sicht unkalkulierbares Risiko ein. Gerne prüfen wir für Sie, welche Alternativen der Markt bietet. Kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie Schritte einleiten, die sich evtl. nicht mehr korrigieren lassen.
WAS IST UNTERVERSICHERUNG?
Unterversicherung ist im Grunde schnell erklärt: Ein Versicherer setzt voraus, dass z. B. in Ihrer Gebäudeversicherung Ihre Gesamtwerte abgesichert werden. Daher muss die Versicherungssumme zu den tatsächlich vorhandenen Neuwerten passen. Gibt es hier eine Differenz und die Versicherungssumme ist eigentlich zu niedrig gewählt, zahlt der Versicherer auch nur diesen entsprechenden prozentualen Anteil am Gesamtwert. Haben Sie 100.000 Euro, bräuchten durch Preissteigerungen aber eigentlich 130.000 Euro, werden Sie auch bei einem Schaden nur in diesem Verhältnis entschädigt. Den Rest des Schadens müssen Sie dann selbst tragen.