Persönlich beraten.
Professionell versichert.
Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus.
Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.
Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.
Geschäfts- oder Privatkunde
Versicherungen für jeden Anlass.
Jedes Unternehmen ist unterschiedlich und daher benötigt auch jedes Unternehmen individuellen Versicherungsschutz. Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg zur bedarfsgerechten Absicherung Ihres Betriebs.
Einstieg ins Berufsleben, erste eigene Wohnung oder große Reise: Für jedes Lebensereignis gibt es vielfältige Möglichkeiten, Sie, Ihre Liebsten und Ihren Besitz abzusichern. Mit uns sind Ihre Versicherungen immer auf dem aktuellsten Stand – angepasst an Ihren eigenen Lebensrhythmus.
Guarantee Advisor Group

Die Guarantee Advisor Group ist der Zusammenschluss exzellenter Maklerhäuser mit beratend tätigen Inhabern in Deutschland. In der Gruppe bündeln die Einzelgesellschaften ihre Expertise und ihr Volumen, um ihren Mandanten so beste Versicherungsdeckungen und herausragende Beratungsleistungen zukommen lassen zu können. So stärkt die Gruppe mit über 400 Mitarbeitern jedes selbständige Mitgliedshaus, ohne dass Kundennähe und Individualität eingebüßt werden.
Aktuelle Infos
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Inflation frisst Versicherungssumme
Die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor diese Kosten massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit diversen politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland, sowie der anhaltenden Materialknappheit und Lieferproblemen bei verschiedensten Produkten – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent gehievt wurde. Und auch für 2023 prognostiziert das renommierte Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Diese Entwicklung kann sich leider negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Ist eine starre Versicherungssumme vereinbart, kann es sein, dass diese in der heutigen Situation nicht mehr ausreichend ist. Betrachten wir dies am Beispiel einer Inhaltsversicherung. Hier wird die Versicherungssumme durch die Neuwerte der Betriebseinrichtung ermittelt, den sie bei Abschluss des Vertrags hat. So ermittelte man bei unserem fiktiven Vertrag eine nötige Summe von 100.000 Euro. Nach einem Brand stellt ein Gutachter nun aber fest, dass der Neuwert aller Geräte, Maschinen, Büroelektronik und Vorräte in diesem Betrieb 2023 bei 135.000 Euro liegt. Die nötige Versicherungssumme wurde also um 35.000 Euro zu niedrig gewählt. Im Verhältnis zwischen Ist- und Soll-Summe wird daher auch der entstandene Schaden gekürzt. Dies auch dann, wenn der Schaden unter den vereinbarten 100.000 Euro liegt. Der Versicherer hat das Recht, die Entschädigung zu quoteln, also auf das Verhältnis anzupassen, das zwischen den beiden Summen besteht, da ja der Gesamtwert versichert werden müsste. In unserem Beispiel würde die Firma also immer auf einem guten Viertel eines Schadens sitzenbleiben. Bei besseren Tarifen wie z. B. unseren speziellen Deckungskonzepten würde immerhin bis zur vereinbarten Versicherungssumme voll geleistet werden. Bei einem Totalschaden blieben aber dennoch die fehlenden 35.000 Euro selbst zu stemmen. Von der beschriebenen Problematik sind neben der Inhaltsversicherung auch die Elektronik- und die Maschinenversicherung betroffen. Damit Ihre Verträge weiterhin in vollem Umfang den Schutz bieten, den Sie zurecht auch von ihnen erwarten, empfehlen wir dringend zu überprüfen, ob die momentane Preissituation eine Erhöhung der Versicherungssumme nötig macht. Ist das der Fall – und das kann bei alten Verträgen schon durch die normale Preisanpassung der vergangenen Jahre geschehen – sorgt nur eine Anpassung der Summe dafür, alles wieder ins rechte Lot zu rücken. Nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf die leichte Schulter. Gerade in unruhigen Zeiten sollte man sich auf seine Versicherung verlassen können – das setzt aber auch Ihr Mitwirken als Vertragspartner voraus. Bitte kommen Sie auf uns zu, falls Sie höheren Summenbedarf erkennen. Wir kümmern uns gerne um alles weitere. Für Ihre Fragen sind wir immer sehr gerne da!
Tierarztrechnungen werden steigen
Seit Ende November 2022 greift die neue Gebührenordnung für Tierärzte. Die Positionen dieser verbindlichen Abrechnungsgrundlage wurden damit zum ersten mal seit fünf Jahren angepasst. Zusätzlich zur allgemeinen Preissteigerung bei gefühlt allem, ist es sicher auch dieser relativ lange Zeitraum, der seit der letzten Anpassung verging, der zu Erhöhungen führte, die auf der nächsten Tierarztrechnung überraschen könnten. Teilweise wurden Abrechnungspositionen um bis zu 100 % teurer. Für die wenigsten Haustierhalter lässt sich eine simple Kosten-Nutzen-Gleichung aufstellen, wenn es um ihre Tiere geht. Ist der Staubsauger oder die Waschmaschine kaputt, kann man leicht überschlagen, ob sich eine Reparatur lohnt. Bei einem Tier ist das ganz anders. Lässt man sich auf einen Hund oder eine Katze ein, dann ist das eine Verbindung für viele Jahre. Viele Jahre, in denen man die Verantwortung für einen haarigen Mitbewohner übernimmt, der lebt, fühlt und eine individuelle Persönlichkeit besitzt. Oft betrachtet man sie als Familienmitglieder und für die will man doch nur das Beste, oder? Natürlich bleibt es über die Zeit mitunter nicht aus, dass Hund oder Katze auch mit so mancher Krankheit zu kämpfen haben. Gerade teure Rassetiere leiden oft an vererbten, typischen Krankheitsbildern, die früher oder später auftreten können. Beispiele hierfür sind Hüftschäden bei Dackeln oder Probleme mit der Atmung bei Perserkatzen. Aber auch sonstige Krankheiten und Unfälle machen oft den Besuch beim Tierarzt notwendig. Die Kosten summieren sich natürlich – und braucht es eine Operation, wird es richtig teuer. Gerade jetzt mit der neuen Gebührenordnung. Bereits seit Jahren gibt es vollwertige Tierkrankenversicherungen, die für die laufenden Behandlungskosten aufkommen (in der Regel mit einer prozentualen Selbstbeteiligung). Hochwertige Tarife kommen zumindest anteilig auch für Impfungen oder auch eine Kastration auf. Auch weitere Leistungen und Serviceangebote (z. B. Reiseservice) sind erhältlich. Da bereits eine einzige Operation Kosten im Gegenwert mehrerer Jahresbeiträge erreichen kann, war der Abschluss einer Tierkrankenversicherung wohl nie sinnvoller als heute. Es spielt im Grunde keine Rolle, ob Ihr Vierbeiner bereits ein Weilchen Teil Ihres Lebens ist oder Sie sich noch in der Planungsphase befinden, diesen Schritt zu gehen. Wir sind der Ansicht, dass nicht nur ans Tier, sondern immer auch an dessen Krankenversorgung gedacht werden sollte. Das ist Teil der Verantwortung, die man für dieses Lebewesen übernimmt. Eine Tierkrankenversicherung kann dafür die Lösung sein. Lassen Sie uns doch gemeinsam ausloten, welche Möglichkeiten der Versicherungsmarkt für Ihren Liebling bieten kann. Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz in Fällen wie dem vorgenannten oder ähnlichen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

Skiurlaub in Italien: Regeln und Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung!
Jedes Jahr fahren zahlreiche Winterfreunde und Skiurlauber nach Italien, um auf schneebedeckten Pisten talwärts zu wedeln. Doch die Verletzungsgefahr ist groß: Etwa ein Drittel aller Sportunfälle passieren beim Skifahren. Um die Sicherheit auf den italienischen Skipisten deutlich zu erhöhen, hat das italienische Parlament bereits im Jahr 2021 das Dekret Nr: 40/2021 verabschiedet. Wenn Sie auch einen entsprechenden Trip in die Berge geplant haben, dann müssen Sie seit dem 1. Januar 2022 folgende neue Regeln beachten:
1. Helmpflicht für Wintersportler bis 18 Jahre
Bislang galt lediglich für Kinder bis 14 Jahre eine gesetzlich festgeschriebene Helmpflicht. Seit Jahresbeginn 2022 wurde diese auf alle Minderjährigen ausgeweitet. Der italienische Gesetzgeber hat verfügt, dass nun alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler unter 18 Jahren einen Helm tragen müssen. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der verwendete Helm CE-zertifiziert ist.
2. Kein Wintersport unter Alkohol oder Drogen
Vor allem für Après-Ski-Fans wird es jetzt bitter: Skifahren oder das Ausüben anderer Wintersportarten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich verboten! Bei der Umsetzung dieser neuen Vorschrift hat man sich an der Straßenverkehrsordnung orientiert.
3. Versicherungspflicht
Jeder Ski-, Snowboard- oder Schlittenfahrer muss über gültigen Privat-Haftpflichtversicherungsschutz verfügen und auch einen schriftlichen Nachweis darüber mitführen. Können Sie den Nachweis nicht vorlegen, muss beim Kauf des Skipasses ein solcher Schutz kostenpflichtig dazu gebucht werden. Für die Überprüfung des Versicherungsschutzes sind die zuständigen Behörden, also die Carabinieri auf der Piste, zuständig. Ganz besonders im Falle eines Unfalls kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Ordungskräfte hier kleinlichst kontrollieren werden.
Die Folgen von Verstössen:
• Helmpflicht
Wenn Ihre minderjährigen Kinder ohne Helm auf italienischen Pisten unterwegs sind, droht dem Erziehungsberechtigten eine Strafe von bis zu 200 Euro und der Entzug des Skipasses.
• Alkohol- und Drogenverbot
Wenn Sie mit 0,5 Promille oder mehr auf der Piste erwischt werden, müssen Sie mit einer Geldbuße von 250 bis 1.000 Euro rechnen. Ab 0,8 Promille gilt es sogar als Straftat, wenn Sie mit Skiern, dem Snowboard oder einem Schlitten auf der Piste unterwegs sind — und das kann auch entsprechend sanktioniert werden.
• Fehlender Versicherungsnachweis
Wenn Sie bei einer Kontrolle den benötigten Versicherungsschutz nicht nachweisen können, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 150 Euro und der Entszug des Skipasses.
Einen entsprechenden Nachweis auf Italienisch, dass der geforderte Versicherungsschutz in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist, bekommen Sie natürlich direkt von uns. Sprechen Sie uns einfach darauf an!