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Persönlich beraten.
Professionell versichert.

Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Warendorf verwalten wir seit über 25 Jahren Versicherungsverträge für Privatkundinnen und -kunden sowie Unternehmen. Dabei legen wir höchsten Wert auf eine unabhängige Beratung und erarbeiten für Sie einen bedarfsgerechten und kostengünstigen Versicherungsschutz – mit Ihnen und Ihren Bedürfnissen im Fokus. 

Die Betreuung Ihrer Versicherungen basiert auf unseren drei Kernkompetenzen: Analyse, Beratung und Verwaltung. Wir analysieren, welcher Versicherungsschutz erforderlich und sinnvoll ist und an welchen Stellen eine Über- oder Unterversicherung besteht. Als Ergebnis stellen wir Ihnen einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungsschutz zusammen.

Als Ihr Ansprechpartner stehen wir immer an Ihrer Seite, von der Haftpflichtversicherung bis hin zur Altersvorsorge. Selbstverständlich verwalten wir auch Ihre Versicherungsverträge, informieren Sie stetig über Änderungen und haben Ihren gesamten Versicherungsschutz durchgehend im Blick.

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Versicherungen für jeden Anlass.

Guarantee Advisor Group

Die Guarantee Advisor Group ist der Zusammenschluss exzellenter Maklerhäuser mit beratend tätigen Inhabern in Deutschland. In der Gruppe bündeln die Einzelgesellschaften ihre Expertise und ihr Volumen, um  ihren Mandanten so beste Versicherungsdeckungen und herausragende  Beratungsleistungen zukommen lassen zu können. So stärkt die Gruppe mit über 400 Mitarbeitern jedes selbständige Mitgliedshaus, ohne dass Kundennähe und Individualität eingebüßt werden.

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05.09.2025

BGH-URTEIL: GENERALKLAUSEL OBLIEGENHEITEN IST GÜLTIG

Nun ist es amtlich: Die Verpflichtung, gesetzliche, behördliche oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften einhalten zu müssen, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot! In den Bedingungen vieler privater und gewerblicher Sachversicherungsverträge findet sich ein Passus, dass gesetzliche, behördliche oder vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind. Solche Klauseln sind umstritten und wurden in der Vergangenheit von Gerichten als intransparent und unwirksam bewertet. Eine Leistungskürzung oder -verweigerung war dem Versicherer dann nicht möglich. Diese Zeiten sind nun weitestgehend vorbei, denn der Bundesgerichtshof urteilte, dass eine solche Klausel in den Bedingungen für den Versicherungsnehmer nicht intransparent sei (Urteil vom 25.09.2024 – IV ZR 350/22). Im konkreten Fall ging es um einen Brand, der über die Wohngebäudeversicherung reguliert werden sollte. Nach einer Vorschussleistung in Höhe von 100.000 Euro verweigerte das Versichererkonsortium weitere Zahlungen. Dies wurde damit begründet, dass der Versicherungsnehmer eine arglistige Obliegenheitsverletzung und einen vorsätzlichen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften vorgenommen hätte. Grund war ein Pizzaofen an der Hausfassade, der entgegen der niedersächsischen Landesbauordnung nicht vom Schornsteinfeger abgenommen worden war. Letztlich landete der Fall beim Bundesgerichtshof, der die umstrittene Generalklausel für den Versicherungsnehmer als nicht intransparent beurteilte. Der durchschnittlich verständige Versicherungsnehmer könne nach Ansicht des BGH aus der Klausel herauslesen, wie Versicherungsschutz erlangt wird und welche Umstände den Versicherungsschutz gefährden. Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil umgehend Berücksichtigung in der Regulierungspraxis der Schadenabteilungen aller Versicherer finden wird. Wir raten Ihnen daher dazu sich mit den Sicherheitsauflagen zu befassen, die für Ihre konkrete Situation (z. B. für Ihre Firma, für Sie als Vermieter...) gelten könnten und entsprechend zu handeln. Da immer die Gefahr besteht, dass man Obliegenheiten übersieht bzw. sie einem einfach nicht bekannt sind, empfiehlt es sich auch, den Versicherungsschutz bei Anbietern zu suchen, die ausdrücklich Deckung beim grob fahrlässigen Verstoß bieten. Hier können wir Ihnen natürlich gerne helfen.

NICHT AUF DIE LEICHTE SCHULTER NEHMEN Wenn Sie diese vertraglichen, gesetzlichen oder behördlichen Sicherheitsvorschriften nicht beachten, setzen Sie Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel. Gerade für Gewerbetreibende gibt es viele behördliche Sicherheitsauflagen. Die regelmäßige regelmäßige DGUV V3- Prüfung (der „E-Check“) sei hier nur beispielhaft erwähnt. Auch wenn für privat genutzte Immobilien keine gesetzliche Verpflichtung für einen E-Check besteht, sind Sie als Eigentümer dafür verantwortlich, die Verkehrssicherheit Ihrer Immobilie zu gewährleisten. Das beinhaltet auch Wartungsarbeiten an allen Einrichtungen (Elektronik, Geräte, Rückstauklappen etc.). Bitte nehmen Sie das Thema ernst.

29.09.2025

Schüler-BU: Früh starten, langfristig profitieren

... und dann bleibt da noch die Überlegung der Eltern, wie sie die eigenen Kinder frühzeitig vor zukünftigen Risiken schützen können. Die eigene Gesundheit und damit verbunden auch die Arbeitskraft ist schließlich das Wertvollste, was der Mensch hat. Was dabei oft nicht bekannt ist: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich bereits für Schüler abschließen, und das kann gleich mehrere Vorteile haben: Zum einen sind Kinder in jungen Jahren in der Regel gesund, sodass die Gesundheitsprüfung vergleichsweise unproblematisch ist. Später, wenn sich erste Erkrankungen oder Beschwerden einstellen, kann der Abschluss schwieriger werden. Zum anderen profitieren junge Versicherte von besonders günstigen Beiträgen. Ein weiterer Pluspunkt: Schon als Schüler oder Azubi können die Grundlagen für einen langfristigen und umfassenden Schutz gelegt werden. So ist gewährleistet, dass das Kind auch während der Ausbildung, des Studiums und später im Berufsleben abgesichert bleibt. Leistungsdruck und psychische Erkrankungen beispielsweise führen immer häufiger zu einer Berufsunfähigkeit, daher ist eine frühzeitige Vorsorge von unschätzbarem Wert. Im Ernstfall sind die Weichen so gestellt, dass das Kind sein Leben trotz gesundheitlicher Einschränkungen eigenständig und finanziell abgesichert gestalten kann. Wer also rechtzeitig handelt, schenkt Kindern mehr als nur eine Police: nämlich ein starkes Fundament für ihr späteres Leben.

29.09.2025

Unfälle kennen keinen Stundenplan - warum eine private Unfallversicherung sinnvoll ist!

Kinder sind ständig in Bewegung. Sie rennen, raufen, klettern, springen. Genau das macht ihre Welt so bunt. Gleichzeitig birgt dieser kindliche Entdeckerdrang aber auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Laut Statistik ereignen sich diese vor allem in der Freizeit. Eltern stehen dann nicht selten vor organisatorischen, finanziellen und emotionalen Herausforderungen. Ein gebrochenes Bein mag relativ schnell heilen, doch was, wenn es schlimmer kommt? Ein euphorischer Kopfsprung ins zu flache Schwimmbecken, eine Mutprobe, ein Sturz beim Skateboardfahren oder ein Unfall im Straßenverkehr. Je nach Grad und Schwere einer unfallbedingten Invalidität fallen Kosten an. Die Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, die in gewissem Rahmen auch Hilfsmittel wie einen Rollstuhl stellt. Alles darüber hinaus, was dem Kind (und auch den Angehörigen) ein angenehmeres Leben gestalten kann, muss selbst finanziert werden: Barrierefreie Zugänge im Haus, vielleicht ein neues Bad, ein Treppenlift oder ein behindertengerechtes Auto. Auch die Kosten kosmetischer Operationen, z. B. nach Verbrennungen, oder qualitativ höherwertiger Prothesen, müssen selbst getragen werden. Die gesetzliche Unfallversicherung greift allerdings nur in bestimmten Fällen, nämlich dann, wenn sich – im Fall von Kindern – der Unfall in der Schule oder auf dem direkten Hin- und Rückweg ereignet. Es entsteht eine Deckungslücke im Versicherungsschutz. Die Sicherheit, die am dringendsten gebraucht wird, ist die Absicherung in Form einer privaten Unfallversicherung. Sie schenkt Eltern in einer Ausnahmesituation zumindest den nötigen finanziellen Rückhalt. Die private Unfallversicherung schützt rund um die Uhr, weltweit und unabhängig davon, wann und wo sich der Unfall ereignet. Da Beiträge für Kinder in der Regel preiswert kalkuliert sind, ist es schon mit überschaubarem monatlichen finanziellen Aufwand möglich, einem Kind den benötigten Versicherungsschutz aufzubauen. Dies kann auch ein sinnvolles „Geschenk“ der Großeltern oder anderer Familienangehöriger sein. Schwerpunkt in den möglichen Leistungsbereichen sollte immer die Invaliditätsleistung sein, wobei die Grundsumme nicht zu niedrig ausfallen sollte. Eine progressive Steigerung der Entschädigungsleistung ist ebenfalls empfehlenswert, da zu erwartende Kosten mit dem Grad der Invalidität steigen. Wer Kinder hat, weiß, dass es die Aufgabe ist, nicht nur an das schöne Heute zu denken, sondern auch an das, was im schlimmsten Fall morgen passieren kann. Sichern Sie Ihr Kind ab, bevor etwas passiert. Gern beraten wir Sie zu individuellen Lösungen und Tarifen, die genau zu Ihrer Familiensituation passen.